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Krankenkassenwechsel

Wann lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?

Der Gesetzgeber hat den Wechsel der Krankenkasse inzwischen sehr erleichtert. Nach mindestens 18 Monaten Vertragszeit kann er nach einer zweimonatigen Kündigungsfrist vollzogen werden. Liegt eine Beitragserhöhung vor, gilt ein uneingeschränktes Sonderkündigungsrecht, wie http://www.kvzentrale.com/thema/gkv informiert.

Viel zu wenige Verbraucher nutzen diese Möglichkeiten, für die es zwei wichtige Gründe gibt: Geringere Kosten sowie das erfreulich gute Angebot an unentgeltlichen Zusatzleistungen.

Finanzielles Plus nur bei gutem Einkommen spürbar

Für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Höchstwert festgelegt, der von jeder Kasse nach eigenem Ermessen unterboten werden darf. Reichen dagegen die Einnahmen nicht um die Ausgaben zu decken, können gesetzliche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben der jährlich angepasst oder auch wieder gestrichen wird. Er wird ebenso wie der normale Tarif prozentual berechnet. Das bedeutet: Je höher der Verdienst ist, desto deutlicher sind die Auswirkungen spürbar. Für gesetzlich Versicherte mit einem Bruttoeinkommen von 2500 Euro und mehr empfiehlt es sich deshalb, über Vergleichsportale nach kostengünstigeren Alternativen zu suchen.

Durch Wechsel attraktive Zusatzleistungen sichern

Alle Kassen haben Pflichtleistungen zu erbringen, die im Sozialgesetzbuch festgelegt sind. Deshalb stimmen sie in ihrer Leistungspalette zu 95 Prozent überein. Doch die inzwischen erlaubten kostenlosen Zusatzleistungen können einen Wechsel interessant machen. So gibt es Anbieter, die auch ohne Kinder im Haus nach einem Krankenhausaufenthalt eine Haushaltshilfe finanzieren. Für ältere Versicherte sicher eine überlegenswerte Option. Andere bezahlen anteilig die Sehhilfe, die professionelle Zahnreinigung oder homöopathische Medikamente und Therapien. Auch Schutzimpfungen, die für Auslandsaufenthalte vorgeschrieben sind oder die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung, gehören bei einigen Kassen zum Programm. Für Sonderleistungen gibt es keine Wartezeit, sie können sofort nach dem Wechsel in Anspruch genommen werden.