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Bausparverträge

Der Staat fördert Bausparen durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Wenn Sie den Anspruch auf staatliche Förderung nicht verlieren wollen, können Sie sich Ihr Bausparkapital frühestens 7 Jahre nach Vertragsbeginn auszahlen lassen.

Voraussetzung: Sie haben den Bausparvertrag abgeschlossen, bevor die Schwerbehinderung festgestellt wurde.

Mit der vorzeitig ausgezahlten Bausparsumme können Sie zum Beispiel den behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung finanzieren.

Richten Sie einfach ein formloses Schreiben an Ihre Bausparkasse, wenn Sie sich Ihr Bausparguthaben wegen Schwerbehinderung vorzeitig auszahlen lassen wollen: