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Kraftfahrzeuge

Behinderte Menschen sind nach Erwerb eines Führerscheins grundsätzlich dazu berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Führerschein kann jedoch mit bestimmten Einschränkungen oder Auflagen versehen werden.

Für motorisierte Krankenfahrstühle, die nicht schneller als 15 km/h fahren, wird keine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung benötigt. Sie können sowohl auf der Straße, als auch auf dem Bürgersteig benutzt werden, es dürfen dabei jedoch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Motorisierte Krankenfahrstühle müssen verkehrssicher ausgestattet sein. Der Halter benötigt zudem eine Verkehrs-Haftpflichtversicherung. Nähere Auskünfte erteilen die Straßenverkehrsämter.