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Zuschüsse zum Auto

Mögliche Kostenträger sind:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Rentenversicherungsträger
  • gesetzlichen Unfallversicherungsträger

Auskünfte und Beratung kann bei allen Servicestellen und Beratungsstellen nach SGB IX eingeholt werden. Die Adressen bekommst Du entweder bei der Krankenkasse sowie bei der Kommune. Frage dort einfach nach den SGB IX-Beratungsstellen.

Wer aus beruflichen Gründen auf ein Auto angewiesen ist und eine Behinderung hat, kann für das Fahrzeug, den Führerschein und für die behindertengerechte Ausstattung etwas vom Staat dazubekommen. Toni macht sicherlich Schule oder Ausbildung und fällt sicherlich dann auch unter dieselbe Gruppe wie ich. Somit wäre das Arbeitsamt (Agentur für Arbeit nennt sich das neuerdings) für euch zuständig. Dort kannst Du Dir einen Antrag zur "Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) holen lassen. Diesen sorgfältig durchgehen, denn wenn auch nur ein Kreuz fehlt, kommt das Ding zurück (frag mal POLOHUNTER, der hat das Ding 5x zurückgeschickt bekommen). Aufgrund eurer dortigen Angaben errechnen die Mitarbeiter euren eventuellen Eigenanteil.

Bei dem Fahrzeug selbst gibt es eine Höchstgrenze von 9.500€. Davon abgezogen bzw. davon angerechnet wird das laufende Gehalt des Antragsstellers (in diesem Falle Toni). Das ist verständlich, denn übertrieben gesagt: Angenommen, Toni verdient 10.000 € im Monat, dann wäre es sinn frei, ihm den kompletten Höchstbetrag zum "normalen" Auto beizusteuern.

Bei uns in der Jura-Ecke findest Du dem Link zur Kraftfahrzeughilfe-Verordnung. Dort wird unter dem § 6, genau erläutert, welcher Zuschuss Euch zusteht und was man sonst noch zu beachten hat.

Wichtig hierbei ist es, die "Bezugsgröße" (SGB 4 § 18) zu beachten.

Diese liegt für das Kalenderjahr 2017 bei

  • 2975 Euro (monatlich geltend für die alten Bundesländer)
  • 2660 Euro (monatlich geltend für die neuen Bundesländer).

Bis zu 40% davon kann man im Monat verdienen, ohne dass sein Gehalt mit angerechnet wird. Danach wird immer um 5% gestaffelt und der Zuschuss um einen bestimmten Satz gekürzt. Wie viel das ausmacht, kannst Du ebenfalls unter §6 ablesen.

Unter "behindertengerechte Ausstattung" ist neben der umgebauten Pedaleinrichtung (Toni kann die Beine nicht benutzen, um die normalen Pedale zu nutzen) auch alles gemeint, was er benötigt, um das Auto ordnungsgemäß durch den öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.

Das bedeutet im Klartext:

Benötigt wird aufgrund des Behindertenfahrzeugs z.B. eine Automatik. Diese ist in der Anschaffung etwas teurer als ein Schaltwagen und daher wird der Differenzbetrag ausgeglichen. Benötigt Toni eine Hilfe beim Verladen seines Rollstuhls, so kann sogar im Einzelfall eine Hebebühne, Schiebetür oder sonstige Verladehilfen eingebaut werden und die Kosten dafür werden komplett übernommen.

Voraussetzung für den Zuschuss ist immer, dass er einen festen Arbeitsplatz hat, den er nur durch dieses Fahrzeug erreichen kann.

In erster Linie gilt das für Auszubildende (bis fünf Jahre nach Beendigung der Ausbildung), behinderte Arbeitnehmer und Arbeitslose mit Aussicht auf einen festen Arbeitsplatz sowie für Menschen, die in Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls gehandicapt sind und Aussicht auf einen festen Arbeitsplatz haben.

Den Zuschuss bekommt ihr übrigens auch, wenn er nicht selbst fährt sondern sich von Dir chauffieren lässt. Kannst Du ebenfalls unter §3 (Persönliche Voraussetzungen) nachlesen.

Welche Fahrschulen machen sowas überhaupt, denn nicht jede Fahrschule hat ein behindertengerechtes Fahrschulauto.

In meinem Fall war es so, dass ich in meinem ersten Fahrzeug (Golf 3) die Pedalerie für den Fahrlehrer selber hab einbauen lassen. Somit habe ich in meinem eigenen Fahrzeug lernen können und der Fahrlehrer (und letztendlich der Prüfer) konnten einschreiten, wenn ich was angestellt hätte. Viele Fahrschulen haben aber schon ein Fahrzeug oder können eines für derartige Fälle besorgen. Somit einfach hingehen und nachfragen, ob die Fahrschule sowas bereitstellen kann. Ansonsten so wie ich im Vorfeld den Wagen umrüsten lassen (die Pedale kann man ja im Nachhinein wieder verkaufen, also zahlt man lediglich den Ein- und Ausbau).

Weiterführende Links

Klick dich zur Kraftfahrzeughilfe
Anbei noch ein PDF - Dokument, in dem zusammenfassend alle Zahlen und Fakten aufgelistet werden.