ROLLIBOARD.de

Wir brechen Barrieren
0172 / 581 23 09

Kindergeld

Der Anspruch auf Kindergeld endet normalerweise mit Erreichung des 18. Lebensjahr erreicht hat. Wenn das Kind aber die erste Berufsausbildung oder geht einem Erststudium nach, erhalten die Eltern auch während dieser Zeit Kindergeldzahlungen. Spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres endet der Anspruch auf Kindergeld jedoch, selbst wenn Ausbildung oder Studium noch nicht abgeschlossen wurden.

Eine Ausnahme gibt es aber: Ist das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst dazu in der Lage, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, wird das Kindergeld über das 18. und auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt. Wichtig hier ist allerdings: Die Behinderung muss schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.