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Pflegegrad 2

Definition: Was ist der Pflegegrad 2?

Versicherte erhalten den neuen Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn sie durch die Pflegekasse eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigt bekommen.

Wer 2017 zum ersten Mal einen Antrag auf Pflegegrad stellt, wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder der MEDICPROOF (bei privat Versicherten) im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) in sechs Aktivitätsbereichen begutachtet.

Die Gutachter berücksichtigen dabei die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers und zwar in Bezug auf sowohl körperliche, als auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Dabei vergeben sie je nach (Un-)Selbstständigkeit Punkte, die die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrads bilden.

Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält der Antragsteller. Für Pflegegrad 2 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse müssen Gutachter zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermitteln.

Neben der Begutachtung neuer Antragsteller ab 2017 werden auch anerkannt Pflegebedürftige mit Pflegestufe 0 oder 1 automatisch in den neuen Pflegegrad 2 überführt.