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Rehakliniken

Nach einem Unfall oder bei Verschlechterung seiner angeborenen Beeinträchtigung oder gar im höheren Alter ist es häufig von Nöten, sich in einer Rehaklinik untersuchen zu lassen und gegebenenfalls Lösungen zu finden, damit man seine Situation wieder besser stellt. An dieser Stelle möchten wir Dir sämtliche Informationen rund um das Thema "Rehaklinik" bereitstellen.

Was ist eine "Rehaklinik"?

"Reha" steht für "Rehabilitation", was so viel wie "Wiederherstellung" heißt.

Von "Reha" spricht man auch im Zusammenhang mit Suchterkrankungen (Alkohol-, Drogen-, Essstörungen etc.) oder aber auch bei Depressionsbehandlung (psychosomatische Klinik).

Von der "REHA" spricht man aber auch bei der Behandlung nach Knochenbrüchen, Bänderriss, also kurz: allen möglichern Erkrankungen, Unfallfolgen und Folgen von Straftaten davon die Rede sein.

Fachbereiche

So gibt es Reha-Kliniken, die sich auf verschiedene Fachbereiche spezialisiert haben: Allergologie und Pneumologie - Pneumologische Reha

  • Brustkrebs - Reha nach Brustkrebs
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe - Gynäkologische Reha
  • Gastroenterologie und Viszeralchirurgie - Verdauungsorgane Reha
  • Geriatrie - Geriatrische Reha
  • Herz und Gefäße - Kardiologische Reha
  • Neurologie / Neurochirurgie / Neuroradiologie - Neurologische Reha
  • Onkologie und Hämatologie - Onkologische Reha
  • Orthopädie / Unfallchirurgie / Rheumatologie - Orthopädische Reha
  • Psychiatrie und Psychosomatik - Psychosomatische Reha

Urologie und Nephrologie - Urologische Reha

Damit man seine Suche nach der besten Reha verkürzt, gibt es im Internet bereits eine tolle Suchmaschine, die sowohl den Ort (Umkreis) als auch die jeweiligen Fachbereiche eingrenzen lässt. So ist gewährleistet, dass man sich an die richtige Rehaklinik wendet, in der man bestens beraten und rehabilitiert wird.

Die Links zu den tollen Suchmaschinen befinden sich am unteren Ende der Seite.

Was sind die Aufgaben und worin bestehen die Ziele?

Eine wesentliche Zielsetzung der Rehabilitation besteht darin, die Betroffenen zu befähigen, mit ihrer Krankheit adäquat und selbstbestimmt umzugehen und trotz Einschränkungen vor allem ihre Funktionen im Beruf wahrzunehmen sowie ihre Rollen in Familie und Gesellschaft so weit wie möglich auszuüben.

Chronische Erkrankungen und ihre Folgen lassen ebenso wie Akuterkrankungen und traumatische Ereignisse nicht immer eine völlige Wiederherstellung der Gesundheit zu. Die Aufgabe der Rehabilitation liegt in diesen Fällen darin, eine Besserung des Gesundheitszustandes zu erreichen, ein Fortschreiten des Krankheitsprozesses aufzuhalten, bereits eingetretene Funktions- und Aktivitätsstörungen weitestgehend zu reduzieren und einer Beeinträchtigung der Teilhabe bzw. dem Auftreten dauerhafter Benachteiligungen vorzubeugen.

Konkrete Aufgaben der medizinischen Rehabilitation sind im Einzelnen:

Diagnostik der Erkrankung

und der Funktionsstörungen auf der Ebene der Körperstrukturen und -funktionen sowie auf der Ebene der Aktivitäten unter Berücksichtigung individueller Kontextfaktoren (Umwelt- und personbezogene Faktoren).

Erstellung eines Rehabilitationsplans der die individuellen Voraussetzungen der Rehabilitanden sowie die besonderen Anforderungen an sie in Beruf und Alltag einbezieht.

Fortführung, ggf. Anpassung der medizinischen Therapie und Durchführung von physikalischen, psychologischen und weiteren Therapieleistungen (z. B. Ergotherapie, Logopädie).

Training von Restfunktionen und Ausbildung neuer Fertigkeiten zur Kompensation von beeinträchtigten Funktionen und Aktivitäten.Abbau hemmend und Unterstützung fördernd wirkender Kontextfaktoren.

Information über die Erkrankung und deren Folgen sowie über die erforderlichen aktuellen und langfristigen Behandlungsmaßnahmen.

Förderung einer angemessenen Einstellung zur Erkrankung: Akzeptanz irreversibler Krankheitsfolgen, Motivation zur aktiven Krankheitsverarbeitung („Wandel vom Behandelten zum Handelnden“) und Aufbau eines eigenverantwortlichen Gesundheitsbewusstseins.

Anleitung und Schulung zum eigenverantwortlichen Umgehen (Selbstmanagement) mit der Erkrankung.

Verhaltensmodifikation mit dem Ziel des Aufbaus einer krankheitsadäquaten und gesundheitsförderlichen Lebensweise und des Abbaus gesundheitsschädlichen Verhaltens.

Beratung und Anleitung von Bezugspersonen über den adäquaten Umgang mit der Rehabilitandin bzw. dem Rehabilitanden und den Folgen der Gesundheitsstörung. Sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Rehabilitanden.

Beratung im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit und das Alltagsleben auf der Basis des erreichten Leistungsvermögens.

Planung und Anregung weiterer Maßnahmen (Nachsorge, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Indikationsstellung für weitere diagnostische und/oder therapeutische Maßnahmen) und Vorbereitung der Rehabilitanden darauf.

Hiermit werden die Grundlagen für die dauerhafte Wiedereingliederung in Beruf, Familie und Gesellschaft geschaffen.

Welche Kosten werden von dem Kostenträger übernommen?

Medizinische Rehabilitation - Welcher Kostenträger ist zuständig? In Deutschland gibt es verschiedene Rehabilitationsträger, die für eine medizinische Rehabilitation, bzw. für die Kostenübernahme in Frage kommen. Bei welchem dieser Leistungsträger die Zuständigkeit liegt, muss jeweils individuell ermittelt werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Fragen wie z.B. der Stand der beruflichen Situation sowie die Ursache der Erkrankung spielen dabei eine wichtige Rolle. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall oder liegt eine Berufskrankheit vor?

Nach Antragseingang klären die Leistungsträger untereinander die Zuständigkeit ab. Ist der zuerst angesprochene Leistungsträger nicht für die medzinische Rehabilitation zuständig, muss er den Antrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten. Leitet er den Antrag nicht weiter, ist er kraft Gesetzes zuständig.

Selbst eine Aussage zu treffen darüber, wer zuständig sein könnte, ist an dieser Stelle nicht zu leisten, da einige Leistungsträger sogar auf ihrer Internetseite darauf hinweisen, dass zuerst ein Antrag gestellt werden muss, bevor eine Zuständigkeit für die medizinische Rehabilitation geklärt werden kann. Daher geben wir hier nur einen allgemeinen Überblick über die Reha-Träger.

Die Kostenträger für medizinische Rehabilitation in Deutschland sind: Die Bundesagentur für Arbeit und zugelassene kommunalen Träger

Die Agentur für Arbeit und die kommunalen Träger sind Rehabilitationsträger wenn es um die Förderung beruflicher Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) geht und kein anderer Leistungsträger zuständig ist.

Gesetzliche Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte

Dazu gehören die Deutsche Rentenversicherung (früher BfA, LVA), Bundesknappschaft, Seekasse und Bahnversicherungsanstalt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist vor allem zuständig für Erwerbstätige, deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist. Dazu gehören in erster Linie Erwerbstätige, Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung, Arbeitssuchende und andere Personen mit Beitrags- oder Wartezeiten.

Gesetzliche Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt medizinische Leistungen zur Rehabilitation um die gesundheitliche Situation zu verbessern und ist dann zuständig, wenn kein anderer Kostenträger vorrangig für die medizinische Rehabilitation zuständig ist.

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV, SGB VII) Dazu gehören gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand u. a. Sie erbringen medizinische, berufliche und soziale Leistungen zur Rehabilitation und sind zuständig für Erwerbstätige, aber auch für Schüler und Studente, wenn die Einschränkung oder der Schaden Folge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit sind.

Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge Sie erbringt Leistungen zur medizinische Rehabilitation bei Gesundheitsschäden, die im Rahmen von Einsätzen der Bundeswehr, Wehr- oder Zivildienst entstenden sind.

Träger der öffentlichen Jugendhilfe Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Stadt- und Landkreise) leisten als Rehabilitationsträger Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche. Bei ihnen liegt die Zuständigkeit, wenn kein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist.

Träger der Sozialhilfe Die Sozialhilfe erbringt Leistungen für die medizinische Rehabilitation, wenn kein anderer Träger die Kosten übernimmt. In den meisten Fällen handelt es sich um psychiatrische Rehabilitation und medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen.

Rehabilitationsleistungen, bzw. eine Kostenübernahme übernehmen auch die Beihilfe (bei Beamten) oder die privaten Krankenversicherungen. Sie sind jedoch keine Rehabilitationsträger nach SGB (Sozialgesetzbuch) IX.

Beihilfe Als eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge beteiligt sie sich unter bestimmten Voraussetuzungen an den Kosten für medizinische Rehabilitation und Vorsorgeleistungen. Der Anteil der Beihilfe an den Aufwendungen für die medizinische Rehabilitation richtet sich nach den individuellen Bemessungsgrundsätzen des Beihilfeberechtigten.

Private Krankenversicherung (PKV) Ob die PKV die Kosten für ein Heilverfahren übernimmt, ist vom Umfang des individuell abgeschlossenen Vertrags des Patienten abhängig.