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Studenten

Behinderte Studenten, die Leistungen entsprechend Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, können diese auch über die für das jeweilige Studienfach festgelegte Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. Die Leistung wird laut Gesetz für "eine angemessene Zeit" weiter gewährt, wenn die Überschreitung auf eine Behinderung zurückzuführen ist.