Vergünstigungen nach GdB
Bei einem GdB (Grad der Behinderung) von 20%:
- Bei entsprechenden Voraussetzungen können Leistungen zur Reha und Teilhabe in Anspruch genommen werden, z.B. Medizinische Reha, Berufliche Reha, Soziale Reha sowie unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen (§ 29 Abs. 1 SGB I)
Bei einem GdB (Grad der Behinderung) zwischen 30 und 40%:
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Gleichstellung (§ 2 Abs. 3 SGB IX)
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Kündigungsschutz bei Gleichstellung (§ 68 Abs. 3 SGB IX)
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Steuerfreibetrag: (nach § 33b EStG)
- GdB 30: 310 €
- GdB 40: 430 €
Bei einem GdB (Grad der Behinderung) von 50%:
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Schwerbehinderteneigenschaft (§ 2 Abs. 2 SGB IX)
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Steuerfreibetrag: 570 € (§ 33b EStG)
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Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung (§§ 81, 122 SGB IX)
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Kündigungsschutz (§§ 85 ff SGB IX)
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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben (§ 102 SGB IX)
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Freistellung von Mehrarbeit (§ 124 SGB IX)
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Eine Arbeitswoche Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX)
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Um bis zu 5 Jahre vorgezogene Altersrente (§§ 37, 236a SGB VI)
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bzw Pensionierung von Beamten (§ 52 BBG)
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Stundenermäßigung bei Lehrern: bundeslandabhängig
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Beitragsermäßigung bei Automobilclubs, z.B. ADAC, DTC (Satzungen der Clubs)
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Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für behinderte Menschen in Werkstätten (SGB V u. SGB VI)
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Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige (z.B. § 20 SchwbAV i.V.m. KfzHV)
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Abzug eines Freibetrags bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI: 2.100 € (§ 24 Wohnraumförderungsgesetz)
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Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: 1.200 € (§ 17 Wohngeldgesetz)
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Ermäßigung bei Kurtaxen (Ortssatzungen)
Wahlweise:
Entfernungskostenpauschale: 0,30 €/km (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder
Die tatsächlichen Aufwendungen für den Weg zur Arbeit (statt Entfernungspauschale) können geltend gemacht werden, wenn gleichzeitig Merkzeichen B anerkannt ist. (§ 9 Abs. 2 EStG)
Bei einem GdB (Grad der Behinderung) von 60%:
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Steuerfreibetrag: 720 € (§ 33b EStG)
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Ermäßigter Rundfunkbeitrag von 5,83 € bei GdB allein wegen Sehbehinderung (§ 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)
Bei einem GdB (Grad der Behinderung) von 70%:
- Steuerfreibetrag: 890 € (§ 33b EStG)
Wahlweise:
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Entfernungskostenpauschale: 0,30 €/km(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder
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Die tatsächlichen Aufwendungen für den Weg zur Arbeit (statt Entfernungspauschale) können geltend gemacht werden. (§9 Abs. 2 EStG)
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Abzugsbetrag für Privatfahrten, wenn gleichzeitig Merkzeichen „G“ eingetragen ist: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 € (§ 33 EStG)
Bei einem GdB (Grad der Behinderung) von 80%:
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Steuerfreibetrag 1.060 € (§ 33b EStG)
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Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: 1.500 € (§ 17 Wohngeldgesetz)
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Abzug eines Freibetrags bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung (wenn gleichzeitig Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI besteht):
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4.500 € (§ 24 Wohnraumförderungsgesetz)
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Preisnachlass von verschiedenen Mobilfunkbetreibern
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Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 € (§ 33 EStG)
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Ermäßigter Rundfunkbeitrag von 5,83 €, wenn keine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen möglich ist (§ 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)
Bei einem GdB (Grad der Behinderung) von 90%:
Steuerfreibetrag 1.230 € (§ 33b EStG)
Sozialtarif beim Telefon:
- Blind, gehörlos oder sprachbehindert + GdB 90: Ermäßigung um bis zu 8,72 €/Monat im Rahmen des Sozialtarifs. Nur für bestimmte Tarife, nicht bei Flatrates.
Bei einem GdB (Grad der Behinderung) von 100%:
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Steuerfreibetrag 1.420 € (§ 33b EStG)
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Freibetrag beim Wohngeld: 1.500 € (§ 17 Wohngeldgesetz)
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Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)
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Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge (Wohnungsbau-Prämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz)
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Abzug eines Freibetrags bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: 4.500 € (§ 24 Wohnraum-förderungsgesetz)
BEACHTE: Nachteilsausgleiche, die bei einem niedrigen GdB angeführt sind, gelten auch für alle höheren GdB.