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Zusatzurlaub

Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Zusatzurlaub im Jahr. Dieser muss vom Arbeitgeber zusätzlich zum Grundurlaub gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist nach § 125 SGB IX ein Grad der Behinderung von 50. Weitere Informationen halten die zuständigen Integrationsämter bereit.